31.01.2018, 09:16
Ich hab ein V1 am R56 das sollte allerdings keinen unterschied machen. In OÖ ist es so das man bei Gewindefahrwerken zum Zivilgutachter geschickt wird und der überprüft dann beladenden und mit maximaler Achslast alle freigängigkeiten dabei gilt 8cm auf starre Teile voll beladen. und 5mm Freigiebigkeit rund um.
Flexible Teile die nach einem aufsitzen wieder in Originallage zurück kehren dürfen sogar tiefer sein.
Ps.: Ich hatte ungeladen 10,3cm und 8,x beladen.
Flexible Teile die nach einem aufsitzen wieder in Originallage zurück kehren dürfen sogar tiefer sein.
Ps.: Ich hatte ungeladen 10,3cm und 8,x beladen.
![[Bild: sigpic7669.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic7669.gif)
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