12.03.2005, 04:36
So wie das auf dem Foto aussieht, ist die unzulässig. Spätestens beim TÜV.
Alle Nummern (Fahrgestell, usw.) müssen lesbar bleiben und dürfen nicht überdeckt werden.
Im Anhang zwei "Gutachten", die beschreiben, was beachtet werden muss.
Gleichzeitig Nachweis, daß Streben nicht eingetragen werden müssen.
Kann beides in voller Größe bei mir angefordert werden.
Alle Nummern (Fahrgestell, usw.) müssen lesbar bleiben und dürfen nicht überdeckt werden.
Im Anhang zwei "Gutachten", die beschreiben, was beachtet werden muss.
Gleichzeitig Nachweis, daß Streben nicht eingetragen werden müssen.
Kann beides in voller Größe bei mir angefordert werden.
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.