10.02.2018, 19:35
cubeteam schrieb:... Er soll dir Garantie geben ...
Ich schreibe es zum gefühlten 100sten Mal !!!

Beim Kauf von einem Händler gilt immer eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die von ihm auf wenigstens 1 Jahr reduziert werden darf. Das gilt jedoch nicht, wenn der Händler "im Auftrag" (z. B. von einer Privatperson) verkauft, also nicht selbst der Vertragspartner ist.