12.03.2005, 17:08
cremi schrieb:...ebenso gibt´s ne Mindesthöhe für Scheinwerfer und Kennzeichen afaik.
Flo
Scheinwerfer: keine Ahnung
Kennzeichen vorne: muss nur "erkennbar" sein.
Kennzeichen hinten: Lage und Höhe sind vorgeschrieben. Kann man aber problemlos anders eintragen lassen.
Gruß, Gerhard
Edit: Ich hab' aber noch nie gehört, dass bei einer Tieferlegung jemand gemault hätte. Gilt wohl eher beim Versetzen des Nummernschilds.
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.