27.02.2018, 19:56
Scarface0664 schrieb: Ein Prüfbericht, und bei Bremsleitungen eine Einbaubestätigung, sind im Fahrzeug mitzuführen!
Mit Prüfbericht nehm ich an meinen die ABE.
chubv schrieb:Würd ich auch so sehen. Aber brav in einer Werkstatt einbauen lassen.
Seh ich auch so, ABE oder Herstellergutachten oder wie immer mittlerweile die genaue Bezeichnung dessen ist, was als Überschrift draufgedruckt sein muß.
Eine Einbaubestätigung bedeutet mit dem Briefkopf und den erforderlichen Angaben einer KFZ-Werkstatt über die fachgerecht durchgeführten Arbeiten, unterschrieben und gestempelt...
(oder muß man wohl heutzutage schon sagen einer zertifizierten, zugelassenen KFZ-Meisterwerkstatt, die sämtliche Nachweise nach DIN-ISO-EN schlagmichtot erfüllt...

R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
