18.03.2018, 16:25
99bene schrieb:[...] Vordermann hatte eine Anhängerkupplung und die hat mir genau vorne in den Rahmen gedrückt - Totalschaden! [...]
schade
falls es relevant gewesen wäre: wer die abnehm-/klappbare AHK nicht "wegbaut", KANN mit der Versicherung Ärger bekommen, wenn der Richtige nachhakt...
Konkret, falls nachweislich der Unfallschaden ohne den AHK-Kugelkopf geringer ausgefallen wäre, die Beschädigungen und die Schadenshöhe deutlich weniger gewesen wären. Regressansprüche der Versicherung an den Halter nicht auszuschließen.
Ob sich das bei Dir auf die Berechnung des wirtschaftlichen Totalschadens (durch anrechnen einer Teilschuld des Vordermannes wg. AHK) ausgewirkt hätte, ist fraglich.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"