11.04.2018, 10:55
Die Ansicht des Herstellers ist vertretbar, wenn das Dach geschlossen ist.
Dem Fahrzeug ist der Status des Verdecks bekannt und genau dann gehören die inneren Türgriffe deaktiviert!
Alles andere, bei offenen Verdeck, könnte man schon fast als Anstiftung zur Straftat verstehen. So sieht es nämlich das Gesetz, wenn zum Beispiel ein Fahrzeug unverschlossen abgestellt wird.
Aber ich danke Euch für die Antworten und man kann über den Hersteller nur den Kopf schütteln
Dem Fahrzeug ist der Status des Verdecks bekannt und genau dann gehören die inneren Türgriffe deaktiviert!
Alles andere, bei offenen Verdeck, könnte man schon fast als Anstiftung zur Straftat verstehen. So sieht es nämlich das Gesetz, wenn zum Beispiel ein Fahrzeug unverschlossen abgestellt wird.
Aber ich danke Euch für die Antworten und man kann über den Hersteller nur den Kopf schütteln