13.06.2003, 12:19
Du musst nur einen bestimmten Prozentsatz an Leistungsminderung im Vergleich zur Prospektangabe hinnehmen;
was darüber hinausgeht, ist ein Grund zur Klage. Gleiches gilt für den Verbrauch...
Läuft, glaube ich, unter dem Stichwort 'zugesicherte Eigenschaften'...
was darüber hinausgeht, ist ein Grund zur Klage. Gleiches gilt für den Verbrauch...
Läuft, glaube ich, unter dem Stichwort 'zugesicherte Eigenschaften'...