21.10.2018, 12:35
DarkSilverSurfer schrieb:Lange Rede kurz 3 GIN!
...
Für eure Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar !
Danke und Grüße
Genau, ... und nach dem Gin solltest Du Dich über Deine Rechte als Endverbraucher beim Kauf von einem Gewerbetreibenden informieren (macht man eigentlich vorher !!!).
Es gibt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die ein Händler auf 1 Jahr reduzieren darf. Ich habe das hier im Forum schon so oft erklärt, denn das ganze "Garantietheater" ist meist völlig unwichtig (insbesondere, wenn man das Kleingedruckte dieser Verträge liest), folglich eine unnötige Geldausgabe, über die sich jeder Händler als weitere Einnahmequelle die Hände reibt.
In Deinem Fall muss der Händler sämtliche Kosten der Reparatur tragen und Du hast nichts zu übernehmen. Es wäre allerdings sinnvoll, eventuelle Verschleißteile gleich zu erneuern, die bei der Instandsetzung ohnehin de-/montiert werden. Nur diese wären Deine Kosten im Eigeninteresse.
Um nicht alle Details zum Thema erneut schreiben zu müssen, hier einige Informationen, von denen es im Netz jede Menge gibt:
https://www.bussgeldkatalog.org/gewaehrleistung-auto/