21.10.2018, 18:48
Die letzte Bemerkung aber ist verkehrt: Gewährleistung erhält man immer. Der Händler ist im ersten halben Jahr auch immer in der Beweislast, dass ein möglicherweise auftretender Fehler beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Garantie ist davon losgelöst. An der Gewährleistung kann der Händler nicht rütteln.
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