21.10.2018, 23:55
Radical_53 schrieb:Die letzte Bemerkung aber ist verkehrt: Gewährleistung erhält man immer. Der Händler ist im ersten halben Jahr auch immer in der Beweislast, dass ein möglicherweise auftretender Fehler beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Garantie ist davon losgelöst. An der Gewährleistung kann der Händler nicht rütteln.
Meinst Du meinen Beitrag? - Ich habe nichts anderes behauptet !!!

Die Gewährleistung ist Gesetz und Grundlage/Bestandteil jedes Kaufs.
DarkSilverSurfer schrieb:... Nicht zu verachten ist auch natürlich, das bei einer Gebrauchtwagen Garantie (auch bei BMW) ja die Kilometer für eine Zahlung bei Mängel eine Rolle Spielen.
z.B.: 80.000 km - 60% Material & 100% Kostenübernahme ! ...
Die Leistungen hängen immer von den individuellen Garantievertragsbedingungen, insbesondere dem Kleingedruckten ab und sind erst dann von Bedeutung, wenn keine Gewährleistung mehr besteht.
DarkSilverSurfer schrieb:... Was jetzt interessant wäre, würde das in meinem Fall auch zutreffen oder nachdem das ziemlich eindeutig ist, muss der Händler komplett haften !?
Das hatte ich doch oben bereits geschrieben! Vergiss das Wort "Garantie". Ja, der Händler hat bei Deinem Kauf eine Gewährleistungspflicht, die er erfüllen muss, hat also sämtliche Kosten zu tragen.