25.10.2018, 13:35
Wir drehen uns etwas im Kreis! 
Dir steht Gewährleistung ohne eigene Zuzahlung zu. Wenn das Autohaus einen neuen Motor einbaut, gut für Dich (das kannst Du als Dein Vorteil im Hinterkopf haben, ohne aber Zugeständnisse zu machen), denn dazu waren sie nicht verpflichtet. Das berechtigt jedoch zu keiner Geldforderung an Dich.
Was mir immer noch unklar ist und Du bisher nicht präzise beantwortet hast: Wo kommen diese € 1.000,-- her? Erstens die Höhe des Betrags, zweitens die Begründung für diese Forderung.
Sämtliche Informationen zur Sach- und Rechtslage musst Du Dir auf jeden Fall vor dem Abholungstermin besorgen, damit Du nicht dumm dastehst und über den Tisch gezogen werden kannst. Außerdem solltest Du zur Abholung mindestens eine weitere Person als Zeugen mitnehmen. Im Streitfall hast Du ansonsten später schlechte Karten.
Aufgrund der Gewährleistung steht Dir ein einwandfrei funktionierendes Fahrzeug zu. Das fährt nicht ohne Öl, Wasser/Frostschutz usw.. Ohne die exakte Rechtsgrundlage zu kennen, sollten diese Materialen m. E. dann nach normalem Menschenverstand dazu gehören. Beim Getriebeöl sieht es anders aus. Aus technischer Sicht ist eine gleichzeitige Erneuerung zu empfehlen und dürfte deshalb zu Deinen Lasten gehen. Wenn BMW allerdings einen Wechsel vorschreibt, würde ich diese Position auch zum Umfang der Reparaturarbeiten zählen und somit zur Gewährleistung zuordnen, aber das kann auch strittig sein!
Viel Erfolg bei der Abholung eines Minis mit neuem Motor ohne Zuzahlung !!!

DarkSilverSurfer schrieb:... Natürlich werde ich mich wehren und versuchen nichts oder weniger zu zahlen, aber mal sehen. Die frage ist ja auch, mit welchem weg fahre ich am Ende besser ...
Dir steht Gewährleistung ohne eigene Zuzahlung zu. Wenn das Autohaus einen neuen Motor einbaut, gut für Dich (das kannst Du als Dein Vorteil im Hinterkopf haben, ohne aber Zugeständnisse zu machen), denn dazu waren sie nicht verpflichtet. Das berechtigt jedoch zu keiner Geldforderung an Dich.
Was mir immer noch unklar ist und Du bisher nicht präzise beantwortet hast: Wo kommen diese € 1.000,-- her? Erstens die Höhe des Betrags, zweitens die Begründung für diese Forderung.
DarkSilverSurfer schrieb:... Ich werde mal mein Glück bei einem Händler versuchen und versuche herauszufinden was üblich ist und wo ich mich konkret wehren kann.
Ich werde einfach mal sehen was mich am Tag der Abholung erwartet und werde weiter berichten. ...
Sämtliche Informationen zur Sach- und Rechtslage musst Du Dir auf jeden Fall vor dem Abholungstermin besorgen, damit Du nicht dumm dastehst und über den Tisch gezogen werden kannst. Außerdem solltest Du zur Abholung mindestens eine weitere Person als Zeugen mitnehmen. Im Streitfall hast Du ansonsten später schlechte Karten.
DarkSilverSurfer schrieb:... Aber gleich mal eine frage die sich mir auch stellt ! Wenn jetzt der Motor getauscht wird (egal ob ATM oder Neu) werde ja div. Flüssigkeiten und Öle gewechselt, wer muss diese den kostentechnisch übernehmen ? Denke nicht das diese unter Gewährleistung fallen.
Danke weiterhin ......
Aufgrund der Gewährleistung steht Dir ein einwandfrei funktionierendes Fahrzeug zu. Das fährt nicht ohne Öl, Wasser/Frostschutz usw.. Ohne die exakte Rechtsgrundlage zu kennen, sollten diese Materialen m. E. dann nach normalem Menschenverstand dazu gehören. Beim Getriebeöl sieht es anders aus. Aus technischer Sicht ist eine gleichzeitige Erneuerung zu empfehlen und dürfte deshalb zu Deinen Lasten gehen. Wenn BMW allerdings einen Wechsel vorschreibt, würde ich diese Position auch zum Umfang der Reparaturarbeiten zählen und somit zur Gewährleistung zuordnen, aber das kann auch strittig sein!
Viel Erfolg bei der Abholung eines Minis mit neuem Motor ohne Zuzahlung !!!
