11.11.2018, 10:28
ichweißeswirklichnicht schrieb:Kralli, das hast du falsch interpretiert. Grundsätzlich sind alle in den Papieren genannten Formate auch als Winterbereifung zulässig. Diese dürfen laut StVZO auch niedrigere Geschw.indexe aufweisen, wobei dann aber der Fahrer "sinnfällig" darauf aufmerksam zu machen ist (Aufkleber, Warnung im BC). Werden zusätzlich bestimmte Größen explizit als M&S-Bereifung aufgeführt, so sind diese eben nur als Winterbereifung erlaubt. Sprich, man darf sie nicht als Sommerreifen fahren. Oder anders herum, es handelt sich um eine Ergänzung.
Ich danke Dir für Deine fundierte Antwort.
Wo genau finde ich in der StVZO den Passus, der diese Zulässigkeit beschreibt? Habe schon mehrmals durchgeblättert, aber nichts Passendes finden könnten?
Liebe Grüße aus dem Landkreis Cuxhaven...
...öde und ...nass!