20.12.2018, 15:59
Zwischenzeitlich habe ich mit meiner Versicherung gesprochen. Die haben zwei Wege vorgeschlagen:
1) Gutachten einholen, Einigung mit Werkstatt oder Klage
2) Feststellungsklage, Gutachten über Gericht
Beide Varianten kosten mich nur die 150,- SB der Versicherung.
Allerdings ist bei Variante 2 das Auto für mind. 6 Monate nicht nutzbar, bis der gerichtlich bestellte Gutachter seine Beweisaufnahme gemacht hat.
Variante 1 hat den Nachteil, dass das Gutachten ein sog. Parteigutachten ist und im Zweifel ein neutrales Gerichtsgutachten eingeholt werden wird. Ist das Auto dann schon repariert, kann der 2. Gutachter nur auf Basis der Beweisaufnahme des 1. Gutachters sein Gutachten erstellen. Das birgt Risiken.
Ein Gutachten müsste
1) beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat (z.B. zu wenig Öl und/oder Kühlwasser eingefüllt) und
2) dieser Fehler tatsächliche Ursache des jetzt eingetretenen Schadens ist.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen spricht zwar Vieles dafür, dass wieder etwas schief gelaufen ist aber wird ein Gutachten das beweisen können?
Selbst wenn festgestellt würde, dass zu wenig Öl/Kühlwasser ursächlich für den Schaden sind, bliebe immer noch die pauschale Schutzbehauptung, dass bei Verlassen der Werkstatt alles ok war. Das lässt sich sogar dann nicht entkräften, wenn nur wenige km zwischen Werkstattaufenthalt und Schaden liegen. Hier sind es rd. 5.000 km.
Daher die Fragen an die erfahrenen Leute hier:
1) Gibt es überhaupt eine realistische Chance, die Werkstatt zur Verantwortung zu ziehen?
2) Wie wird der Mini schnellstmöglich wieder fit ohne Chancen unter 1) zunichte zu machen (nach erfolgter Reparatur ist nichts mehr zu begutachten)?
Momentan tendiere ich zu einem offenen Gespräch mit der Werkstatt und dem Angebot, meine Erfahrungen einem möglichst großen Kreis Kreis von Freunden und Bekannten persönlich und übers Internet zu schildern.
Eine Reparatur möchte ich dort aber nicht durchführen lassen, da schlicht das Vertrauen in die notwendigen Fähigkeiten geschwunden ist. Es könnte hier nur um eine Kostenbeteiligung gehen. Ich erhoffe mir Einsicht, da eine Klage auf Seiten der Werkstatt Anwaltskosten von rd. 1.000 EUR verursachen wird.
1) Gutachten einholen, Einigung mit Werkstatt oder Klage
2) Feststellungsklage, Gutachten über Gericht
Beide Varianten kosten mich nur die 150,- SB der Versicherung.
Allerdings ist bei Variante 2 das Auto für mind. 6 Monate nicht nutzbar, bis der gerichtlich bestellte Gutachter seine Beweisaufnahme gemacht hat.
Variante 1 hat den Nachteil, dass das Gutachten ein sog. Parteigutachten ist und im Zweifel ein neutrales Gerichtsgutachten eingeholt werden wird. Ist das Auto dann schon repariert, kann der 2. Gutachter nur auf Basis der Beweisaufnahme des 1. Gutachters sein Gutachten erstellen. Das birgt Risiken.
Ein Gutachten müsste
1) beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat (z.B. zu wenig Öl und/oder Kühlwasser eingefüllt) und
2) dieser Fehler tatsächliche Ursache des jetzt eingetretenen Schadens ist.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen spricht zwar Vieles dafür, dass wieder etwas schief gelaufen ist aber wird ein Gutachten das beweisen können?
Selbst wenn festgestellt würde, dass zu wenig Öl/Kühlwasser ursächlich für den Schaden sind, bliebe immer noch die pauschale Schutzbehauptung, dass bei Verlassen der Werkstatt alles ok war. Das lässt sich sogar dann nicht entkräften, wenn nur wenige km zwischen Werkstattaufenthalt und Schaden liegen. Hier sind es rd. 5.000 km.
Daher die Fragen an die erfahrenen Leute hier:
1) Gibt es überhaupt eine realistische Chance, die Werkstatt zur Verantwortung zu ziehen?
2) Wie wird der Mini schnellstmöglich wieder fit ohne Chancen unter 1) zunichte zu machen (nach erfolgter Reparatur ist nichts mehr zu begutachten)?
Momentan tendiere ich zu einem offenen Gespräch mit der Werkstatt und dem Angebot, meine Erfahrungen einem möglichst großen Kreis Kreis von Freunden und Bekannten persönlich und übers Internet zu schildern.
Eine Reparatur möchte ich dort aber nicht durchführen lassen, da schlicht das Vertrauen in die notwendigen Fähigkeiten geschwunden ist. Es könnte hier nur um eine Kostenbeteiligung gehen. Ich erhoffe mir Einsicht, da eine Klage auf Seiten der Werkstatt Anwaltskosten von rd. 1.000 EUR verursachen wird.