26.12.2018, 01:09
Zitat:Frage bei Deinem TÜV, dann hast Du eine verbindliche Aussage, denn alles andere ist reine Mutmaßung!
Das wär auch meine bevorzugte Vorgehensweise,
entweder das Foto ausdrucken oder dem hoffentlich freundlichen TÜV Sachverständigen am Smartphone zeigen.
Seinen Namen solltest Du Dir merken oder notieren, wenn er Dir nur mündlich sein ok gibt um im Zweifelsfall auf ihn verweisen zu können.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
