20.03.2019, 14:47
Hallo an die Mini-Gemeinde,
habe mich erst neu hier angemeldet, bin aber kein Mini-Besitzer.
Zur Zeit fahre ich eine Alfa Romeo Giulia – übrigens ein klasse Auto!
Es hat etwas gedauert bis wir uns so richtig angefreundet haben, weil die Karre schon ziemlich gross ist (Wechsel erfolgte vom 1er BMW Cabrio).
Das haben wir am Anfang echt unterschätzt.
Vor allem meine Frau wird jedoch nicht so richtig warm mit der schönen Giulia, weshalb über einen Eintausch zumindest nachgedacht wird.
An dem Punkt kommt nun der Mini ins Spiel. In Frage kommt entweder ein Clubman oder Cabrio – aber es sollte zumindest die S Version sein.
Jetzt habe ich hier herausgefunden, dass hierfür üblicherweise keine Anhängerkupplung vorgesehen ist.
Die sollte es aber schon sein, zum Transport der Motorräder.
Meine Frage ist nun, ob sich evtl. zwischenzeitlich etwas geändert hat, da in den entsprechenden Datenblättern die man im Internet findet eine Anhängelast angegeben ist. Hier der link zu BMW:
Klick zum link
In der PDF Datei findet man unter Anhängelast gebremst/ungebremst 1300/720 kg.
Es werden auch Zubehör AHK für den Clubman angeboten, z.B. hier
Unter den passenden Modellen findet man auch den Clubman S.
Weiterhin heißt es „ durch E-Prüfzeichen und ABE ist keine Eintragung notwendig. Wie passt das jetzt zu diesem Thread hier?
Bei einigen Anzeigen (z.B. mobile.de) wird in der Ausstattung AHK mit angegeben. Ist dann davon auszugehen, dass das nur ein Fahrradträger ist?
Vielleicht habe ich noch nicht Alles zu dem Thema hier im Forum gelesen.
Ich bitte um Nachsicht und Verständnis für den Neuling.
Danke schon mal im Voraus und viele Grüsse aus Trier,
SteFun
habe mich erst neu hier angemeldet, bin aber kein Mini-Besitzer.
Zur Zeit fahre ich eine Alfa Romeo Giulia – übrigens ein klasse Auto!
Es hat etwas gedauert bis wir uns so richtig angefreundet haben, weil die Karre schon ziemlich gross ist (Wechsel erfolgte vom 1er BMW Cabrio).
Das haben wir am Anfang echt unterschätzt.
Vor allem meine Frau wird jedoch nicht so richtig warm mit der schönen Giulia, weshalb über einen Eintausch zumindest nachgedacht wird.
An dem Punkt kommt nun der Mini ins Spiel. In Frage kommt entweder ein Clubman oder Cabrio – aber es sollte zumindest die S Version sein.
Jetzt habe ich hier herausgefunden, dass hierfür üblicherweise keine Anhängerkupplung vorgesehen ist.
Die sollte es aber schon sein, zum Transport der Motorräder.
Meine Frage ist nun, ob sich evtl. zwischenzeitlich etwas geändert hat, da in den entsprechenden Datenblättern die man im Internet findet eine Anhängelast angegeben ist. Hier der link zu BMW:
Klick zum link
In der PDF Datei findet man unter Anhängelast gebremst/ungebremst 1300/720 kg.
Es werden auch Zubehör AHK für den Clubman angeboten, z.B. hier
Unter den passenden Modellen findet man auch den Clubman S.
Weiterhin heißt es „ durch E-Prüfzeichen und ABE ist keine Eintragung notwendig. Wie passt das jetzt zu diesem Thread hier?
Bei einigen Anzeigen (z.B. mobile.de) wird in der Ausstattung AHK mit angegeben. Ist dann davon auszugehen, dass das nur ein Fahrradträger ist?
Vielleicht habe ich noch nicht Alles zu dem Thema hier im Forum gelesen.
Ich bitte um Nachsicht und Verständnis für den Neuling.

Danke schon mal im Voraus und viele Grüsse aus Trier,
SteFun