17.08.2019, 23:08
(17.08.2019, 18:52)Jack2305 schrieb: 1. Auf deren Seite steht dass sie auf einen R56 SV91 passen.
2. Was soll ich denn jetzt am besten machen?
1. Klar, aber nur dann, wenn ab Werk H4 drin sind.
2. Vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Du brauchst auch keine Gründe anzugeben.
Es hilft auch nichts. Jeder Bastelversuch würde nur Murks ergeben. Das STG ist auf das Leuchtmittel abgestimmt, und das Leuchtmittel auf die Optik (= Linse) des Scheinwerfers. Nach einem Bastelversuch würde Leebmann sie nicht mehr zurücknehmen und vermurkst könntest du sie noch nicht mal ohne großen Verlust verkaufen. Außerdem wären die D5S mit nur 25 W eine Verschlechterung, das kannst du doch nicht ernsthaft wollen. Die aLWR würde vmtl. auch Probleme machen, die Nachrüstscheinwerfer sind auf eine manuelle LWR ausgelegt.
Auf dem vorletzten Bild ist auch gut der Aufdruck D5S und 25 W zu erkennen. Das sind defintiv die Nachrüstscheinwerfer, da gibt es nichts zu diskutieren. Es haben ja auch nur die das Vorschaltgerät als Einheit mit der Xenonlampe, also im Scheinwerfer sitzend, wie ich bereits erklärt hatte. Auf der Webseite von Leebmann steht auch unmissverständlich: "Für Fahrzeuge mit(

Alles in allem: Nee, das wird nix. Darum einfach zurückschicken!