03.11.2019, 16:27
Das COC wird nur bei der Erstzulassung benötigt. Zwei Fälle kann man dabei unterscheiden:
a.) EU-Fahrzeug: Anhand der COC wird eine eine Zulassungsbescheinigung Teil II (das DIN A4 Blatt, das den früheren Kraftfahrzeugbrief ersetzt hat) ausgestellt. Das COC bekommt bei der Zulassung einen Stempel mit dem Hinweis auf die erfolgte Zulassung und die Nummer der ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II. Danach wird das COC für die normalen Zulassungsvorgänge nicht mehr benötigt.
b.) Reguläres Fahrzeug für den deutschen Markt: Auf der COC ist die Nummer des "Kraftfahrzeugbriefes" vom Importeur respektive Hersteller aufgedruckt (obwohl es den Kraftfahrzeugbrief gar nicht mehr gibt, steht das tatsächlich so auf der COC). Das COC ist zwar zur Zulassung vorzulegen, aber es wird damit nichts gemacht, es kommt auch kein Stempel drauf oder etwas in der Richtung. Auch hier gilt: Danach wird das COC für die normalen Zulassungsvorgänge nicht mehr benötigt.
Das COC (auf deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) sollte man trotzdem aufbewahren, denn es stehen u. a. alle erlaubten Rad- und Reifengrößen drin...
An-, Ab- und Ummelden kann man das gebrauchte Fahrzeug ohne COC. Wenn es vorher schon mal in Deutschland zugelassen war, klar.
Gruß Michael
a.) EU-Fahrzeug: Anhand der COC wird eine eine Zulassungsbescheinigung Teil II (das DIN A4 Blatt, das den früheren Kraftfahrzeugbrief ersetzt hat) ausgestellt. Das COC bekommt bei der Zulassung einen Stempel mit dem Hinweis auf die erfolgte Zulassung und die Nummer der ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II. Danach wird das COC für die normalen Zulassungsvorgänge nicht mehr benötigt.
b.) Reguläres Fahrzeug für den deutschen Markt: Auf der COC ist die Nummer des "Kraftfahrzeugbriefes" vom Importeur respektive Hersteller aufgedruckt (obwohl es den Kraftfahrzeugbrief gar nicht mehr gibt, steht das tatsächlich so auf der COC). Das COC ist zwar zur Zulassung vorzulegen, aber es wird damit nichts gemacht, es kommt auch kein Stempel drauf oder etwas in der Richtung. Auch hier gilt: Danach wird das COC für die normalen Zulassungsvorgänge nicht mehr benötigt.
Das COC (auf deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) sollte man trotzdem aufbewahren, denn es stehen u. a. alle erlaubten Rad- und Reifengrößen drin...

Gruß Michael