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Wechsel von 15 Zoll auf 16 Zoll Felgen
#14

Das hätte jeder von uns genauso gemacht. Sie will das Ding sehen? Bitte sehr. Aber deshalb ist es trotzdem nicht richtig. Ich nehme z. B. auch für Abmeldungen stets die Zulassungsbescheinigung II mit, weil ich schon mal an eine Tante geraten bin, die meinte, für die Abmeldung unbedingt die ZB II sehen zu müssen. Da lass ich ihr den Spaß und fertig.

Es gab aber einen anderen Fall, wo ich mich mit der Hinzuziehung von Vorgesetzten durchgesetzt habe: Ich wollte ein völlig legales Leichtkraftradkennzeichen mit nur 200 mm Breite gestempelt haben. Es entsprach in allen Punkten den Regelwerken und war mit Stempel von einem zugelassenen Kennzeichenhersteller gefertigt worden. In der Zulassungsstelle kannten sie aber nur 240 und 255 mm Breite... Die ist aber nirgends gefordert, lediglich die Zeichenbreite und die Zwischenräume sind definiert.

Ich habe mich am Ende durchgesetzt (das Recht war ja auch meiner Seite), aber es war schon ein irrer Aufwand.

Merke: Nur weil jemand bei einer Behörde arbeitet muss er oder sie noch lange keine Ahnung von den Regelwerken haben.


Gruß Michael


P.S.: Das COC ist auch für andere Zwecke extrem wichtig: Ohne kann das Auto nämlich nicht in anderen europäischen Ländern zugelassen werden. Das kann bei einem späteren Verkauf wichtig sein. In weniger als einer 3/4 Stunde ist man von hier in den Niederlanden oder Belgien - die Niederländer und Belgier kaufen gebrauchte Fahrzeuge auch hier.
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