23.11.2019, 19:11
(23.11.2019, 11:29)Boonzay schrieb: Seit gestern habe ich noch eine sehr interessante Information bekommen.
Bis zur Variante "L" ( BLP unter 40tds inkl. aller SA´s) wird er nur zur Viertelung des BLP* besteuert als Dienstwagen.
*als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung. früher Halbierung.
https://www.firmenauto.de/dienstwagenste...28791.html