14.06.2003, 06:00
@ macmini
Gewährleistung: Wenn kein Bmw-Originalteil oder vom Haustuner (mein Händler besorgt und verbaut auch AC Schnitzer), dann kehrt sich die Beweislast um. Klartext: dann musst du beweisen, das Schäden *nicht* als Folge irgendwelcher Umbauten aufgetreten sind.
Also z. B. auch Kleinkram wie Luftfilter usw. im Autohaus, wo du deinen Mini her hast, verbauen lassen, auch wenn's lästig (und Teuer) ist. Dann fällt "unsachgemässer Einbau" schon mal weg. Und mit sowas kommen die. Bevor die Autoindustrie zahlen muss, probieren die so einiges. Da gibt's klare Anweisungen der Hersteller. Je nach Kulanz (oder Erfahrungen) der Händler gibt's da allerdings große Unterschiede.
Also halte mal großes Palaver mit deinem Autohaus. Hat bei mir einiges geklärt, und mit Umbauten, die Motor/Fahrwerk betreffen, halte ich mich auch erstmal zurück (angedacht waren Spurverbreiterungen, das ergibt jedoch direkte und unmittelbare Höherbelastung der Radlager, die würdest du bei einem Defekt also nicht oder nur teilweise auf Garantie ersetzt bekommen).
Gruß, Gerhard
P.S. zum Thema TÜV: der begutachtet nur die Verkehrssicherheit, sonst nix! Also TÜV = Garantei bleibt erhalten is' nich...
Gewährleistung: Wenn kein Bmw-Originalteil oder vom Haustuner (mein Händler besorgt und verbaut auch AC Schnitzer), dann kehrt sich die Beweislast um. Klartext: dann musst du beweisen, das Schäden *nicht* als Folge irgendwelcher Umbauten aufgetreten sind.
Also z. B. auch Kleinkram wie Luftfilter usw. im Autohaus, wo du deinen Mini her hast, verbauen lassen, auch wenn's lästig (und Teuer) ist. Dann fällt "unsachgemässer Einbau" schon mal weg. Und mit sowas kommen die. Bevor die Autoindustrie zahlen muss, probieren die so einiges. Da gibt's klare Anweisungen der Hersteller. Je nach Kulanz (oder Erfahrungen) der Händler gibt's da allerdings große Unterschiede.
Also halte mal großes Palaver mit deinem Autohaus. Hat bei mir einiges geklärt, und mit Umbauten, die Motor/Fahrwerk betreffen, halte ich mich auch erstmal zurück (angedacht waren Spurverbreiterungen, das ergibt jedoch direkte und unmittelbare Höherbelastung der Radlager, die würdest du bei einem Defekt also nicht oder nur teilweise auf Garantie ersetzt bekommen).
Gruß, Gerhard
P.S. zum Thema TÜV: der begutachtet nur die Verkehrssicherheit, sonst nix! Also TÜV = Garantei bleibt erhalten is' nich...