11.01.2020, 21:49
Ob der Händler unwissend ist oder nicht, das ist weitgehend irrelevant, wenn er an einen Privatmann verkauft. Als Händler trägt er solche Risiken, weil man von einem Profi erwartet, dass er weiß was er tut. Wenn der Händler seinerseits betrogen wurde, dann kann er sich an den Vorbesitzer wenden, aber das hat mit Felix' Ansprüchen rein gar nichts zu tun. Deshalb ist die Beweisführung in diesem Fall gar nicht mal so schwer. Es genügt, dass die km-Diskrepanz vorliegt. Felix muss ja nicht nachweisen wann und wie sie zustande gekommen ist. Ob jetzt der Nachweis mit INPA ausreicht, oder ob das Einschalten eines SV angesagt ist, das sagt dir dein Anwalt.