12.01.2020, 09:54
Da bin ich ja mal gespannt ob er Ansprüche durchsetzen kannst wenn
- der Vorbesitzer dem Händler das Auto mit 136tkm gemäß Vertrag übergeben hat &
- der einzige (!) Anhaltspunkt ein INPA-Screenshot aus einem Steuergerät ist.
Hier braucht es definitiv weitere Indizien. Steuergerät samt Wegfahrsperre könnte z.B. aus nem anderen Fahrzeug stammen. Da müsste man nochmal richtig gründlich auf die Suche gehen.
Der Kilometerstand müsste auch noch im CAS oder ZGW? abgelegt sein. Schau auch da mal rein.
Und dann ist eh die Frage was ist zu holen wenn der Händler sagt stell mir das Auto wieder auf den Hof?
Kriegst dein Geld wieder abzüglich 7000km x 5ct/km Nutzung und das war es.
Die Chance momentan ist nur dass er ihm den nicht laufenden Kübel wieder auf den Hof stellt und das Problem los ist. Und wenn nur der Screenshot das einzige Indiz ist und der Händler das nicht freiwillig anbietet kannst dafür auch erst mal 3 Monate rumstreiten in denen er aber trotzdem kein Auto hat...
- der Vorbesitzer dem Händler das Auto mit 136tkm gemäß Vertrag übergeben hat &
- der einzige (!) Anhaltspunkt ein INPA-Screenshot aus einem Steuergerät ist.
Hier braucht es definitiv weitere Indizien. Steuergerät samt Wegfahrsperre könnte z.B. aus nem anderen Fahrzeug stammen. Da müsste man nochmal richtig gründlich auf die Suche gehen.
Der Kilometerstand müsste auch noch im CAS oder ZGW? abgelegt sein. Schau auch da mal rein.
Und dann ist eh die Frage was ist zu holen wenn der Händler sagt stell mir das Auto wieder auf den Hof?
Kriegst dein Geld wieder abzüglich 7000km x 5ct/km Nutzung und das war es.
Die Chance momentan ist nur dass er ihm den nicht laufenden Kübel wieder auf den Hof stellt und das Problem los ist. Und wenn nur der Screenshot das einzige Indiz ist und der Händler das nicht freiwillig anbietet kannst dafür auch erst mal 3 Monate rumstreiten in denen er aber trotzdem kein Auto hat...