12.01.2020, 12:10
Die Nutzungsentschädigung dürfte bei gefahrenen 7.000Km weniger ins Gewicht fallen als der Restwertunterschied. Und da ist der Ärger aufgrund der jetzigen Startprobleme noch nicht berücksichtigt.
Sollte der abweichende Kilometerstand auch mit unabhängiger Expertise bestätigt sein, würde ich die weitere Beweisführung und -sicherstellung einem (Fach-) Anwalt überlassen. Wenn der Erfahrung mit solchen Fällen hat, dürfte mehr als nur ein INPA-Screenshot herauskommen. Gegebenenfalls sind allein schon Daten von BMW (Schlüsselauslesungen, Werkstattbesuche) ausreichend, um den bei Kauf angegebenen Kilometerstand zu widerlegen. Zwar werden die nicht einfach so herausgegeben aber da wird der Anwalt wissen wie damit umzugehen ist.
Ich würde den Anwalt auch bitten, mir ein Kostenrisiko (Ausgaben für Beweisaufnahme, Sachverständige, etwaige Anwaltskosten der Gegenseite bei negativen Ausgang, etc.) zu erstellen. Und bevor sämtliche Beweise für die Verwendung vor Gericht gesichert sind, würde ich den Wagen dem Händler nicht zur Prüfung geben.
Sollte der abweichende Kilometerstand auch mit unabhängiger Expertise bestätigt sein, würde ich die weitere Beweisführung und -sicherstellung einem (Fach-) Anwalt überlassen. Wenn der Erfahrung mit solchen Fällen hat, dürfte mehr als nur ein INPA-Screenshot herauskommen. Gegebenenfalls sind allein schon Daten von BMW (Schlüsselauslesungen, Werkstattbesuche) ausreichend, um den bei Kauf angegebenen Kilometerstand zu widerlegen. Zwar werden die nicht einfach so herausgegeben aber da wird der Anwalt wissen wie damit umzugehen ist.
Ich würde den Anwalt auch bitten, mir ein Kostenrisiko (Ausgaben für Beweisaufnahme, Sachverständige, etwaige Anwaltskosten der Gegenseite bei negativen Ausgang, etc.) zu erstellen. Und bevor sämtliche Beweise für die Verwendung vor Gericht gesichert sind, würde ich den Wagen dem Händler nicht zur Prüfung geben.
Georgios