22.01.2020, 19:00
(22.01.2020, 16:40)ichweißeswirklichnicht schrieb:(22.01.2020, 16:05)sfo78 schrieb: Laut Gesetz ist es auch geregelt, was als Schaden zählt und was nicht
Was fürn "Gesetz"? Das halte ich für ein Gerücht. Es gibt allenfalls Präzedenzfälle und Urteile, auf die man sich ggf. berufen könnte. Aber jeder Fall ist anders.
sfo78 meint vermutlich § 538 BGB (Abnutzung einer Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch). Darin heißt es, dass Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht durch Mieter nicht zu vertreten sind. Steinschläge sind z.b. beim Betrieb eines KFZ nicht völlig zu vermeiden und dürfen daher dem Leasingnehmer nicht in Rechnung gestellt werden, sofern sie sich im üblichen Rahmen bewegen.
British cars - if there's no oil under 'em, there's no oil in 'em!
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