17.03.2005, 14:25
Hab ich was verpasst oder ist das jetzt der Trend alte Threads von anno domini 2003 nach oben zu schieben?
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

-Team

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