17.01.2021, 20:37
Aber ich bin doch auch nicht verpflichtet die COC mitzuführen. Dann sollte doch eine Bescheinigung vom TÜV oder ähnlichem, wo drinsteht, das die Kombination zugelassen ist, für die Rennleitung reichen. Die müssen ja auch erst einmal beweisen das die nicht freigegeben sind und nicht ich, dass die für das Modell/Fahrzeug freigegeben sind. Oder liege ich da falsch?