13.08.2021, 12:12
Die Idee ist ganz einfach.
Du hast eine Reparatur beauftragt und dafür Geld bezahlt. Nach der Reparatur ein Schaden, der vorher nicht da war.
Wenn die Werkstatt unwillig ist (ggfs. Gespräch mit dem GF bzw. Niederlassungsleiter) bleibt Dir bei einer Niederlassung ein Einwand in München, oder der Weg zur Schiedsstelle der lokal zuständigen Handwerkskammer.
In jedem Fall würde ich die nicht einfach so vom Haken lassen.
Du hast eine Reparatur beauftragt und dafür Geld bezahlt. Nach der Reparatur ein Schaden, der vorher nicht da war.
Wenn die Werkstatt unwillig ist (ggfs. Gespräch mit dem GF bzw. Niederlassungsleiter) bleibt Dir bei einer Niederlassung ein Einwand in München, oder der Weg zur Schiedsstelle der lokal zuständigen Handwerkskammer.
In jedem Fall würde ich die nicht einfach so vom Haken lassen.