21.03.2005, 19:22
mistanice schrieb:das mit dem "vorkaufsrecht" stimmt nicht. zwar wird es nach dem leasingende oft vom verkäufer eingeräumt, jedoch ist es kein einklagbares recht. wenn dein händler meint, das er das auto an jemand anders verkaufen will kann er das und du kannst nichts dagegen tun. das dieser fall sehr selten eintritt ist mir bewußt jedoch sollte man hier nicht mit versprechen das leasing anpreisen, die es so gar nicht gibt.
Vorsicht, das was Du beschreibst gilt für gewerbliches Leasing. :!:
Bei Privatleasing (zumindest bei der BMW-Bank) greift das sog. "Risikolose Andienungsrecht". Das bedeutet, dass Dir das Auto von der BMW-Bank zuerst angeboten wird. Wenn Du es nicht haben willst muss es der Händler von der BMW-Bank abnehmen.
Übrigens preise ich hier nichts an, ich will nur aufklären

Schönen Gruß
LC