02.04.2023, 11:21
Wenn Krumm sagt die Kerze kann man fahren in diesem Fahrzeug, dann ist die Sache eigentlich erledigt.
Da das „Fehlverhalten“ des ADAC nach den uns zugestandenen Infos ja auf dieser Kerze beruht, ist damit die Grundlage für ein Verschulden des Pannenhelfers erledigt.
Da das „Fehlverhalten“ des ADAC nach den uns zugestandenen Infos ja auf dieser Kerze beruht, ist damit die Grundlage für ein Verschulden des Pannenhelfers erledigt.