16.06.2003, 17:58
Mit der S-Spreich sollten 5mm pro Rad kein Problem sein. Angenommen die hat auch die Bereifung 205/45 17 und ist 7x17 breit mit ET48.
Ist doch so, oder??
Laut H&R Gutachten ist diese Eintragung möglich. Ich bin mir aber gerade nicht sicher ob das Gutachten eine Nacharbeit verlangt oder nicht. Ich denke jedoch dass die Freigängigkeit auch so gegeben sein sollte und der Tüv den Stempel gibt.
15mm pro Rad gehen meiner Erfahrung nach mit der o.g. Rad-Reifenkombi nicht. Ist auch lt. Gutachten nicht zulässig und streift selbst bei extremen Plasiknacharbeiten noch. Dann am Blech - knapp aber in Extremsitutationen kann es sein. Hier ist von einem Tüvprüfer, der bei Sinnen ist nix zu holen. Geil Aussehen tut's aber
Ob es dazwischen noch etwas gibt weiss ich nicht. Von H&R jedoch nicht.
Wenn jemand breiter Scheiben als 5er mit o.g. Maßen verbaut hat, dann soll er mir mal eine PN schicken.
Gruß Ho
Ist doch so, oder??
Laut H&R Gutachten ist diese Eintragung möglich. Ich bin mir aber gerade nicht sicher ob das Gutachten eine Nacharbeit verlangt oder nicht. Ich denke jedoch dass die Freigängigkeit auch so gegeben sein sollte und der Tüv den Stempel gibt.
15mm pro Rad gehen meiner Erfahrung nach mit der o.g. Rad-Reifenkombi nicht. Ist auch lt. Gutachten nicht zulässig und streift selbst bei extremen Plasiknacharbeiten noch. Dann am Blech - knapp aber in Extremsitutationen kann es sein. Hier ist von einem Tüvprüfer, der bei Sinnen ist nix zu holen. Geil Aussehen tut's aber

Ob es dazwischen noch etwas gibt weiss ich nicht. Von H&R jedoch nicht.
Wenn jemand breiter Scheiben als 5er mit o.g. Maßen verbaut hat, dann soll er mir mal eine PN schicken.
Gruß Ho