14.05.2024, 14:02
Ich denke ehrlich gesagt, Ihr stellt Euch das zu einfach vor.
Hier steht bzw. stand ein Verein hinter - dieser Verein hat zwar zur Deckung der Kosten auch gewerbliche Werbung hier zugelassen, aber der Zweck des Vereins an sich war nicht Geld verdienen.
Bei uns stehen zwei private Betreiber dahinter, die die Kosten übernehmen - daher gibt es bei uns auch keine Werbung. Und zumindest mit mir wird es die auch nicht geben.
Das F-Forum wiederum wird kommerziell von einer Firma betrieben. Da geht es - vielleicht nicht vorrangig, aber definitiv auch - um Kosten, die durch eine wie auch immer geartete Vergrößerung entstehen, um dafür notwendige Arbeitszeit, um Nutzerzahlen, die sich dadurch generieren lassen und am Ende auch um bezahlte Werbung, die dadurch dann ausgespielt wird.
Nicht falsch verstehen - Ihr könnt das gern versuchen und ich drücke Euch auch definitiv die Daumen. Aber Ihr sprecht dort nicht mit ein paar gleichgesinnten Enthusiasten, sondern da steht eine Firma mit kommerziellen Interessen und Pflichten im Hintergrund.
Hier steht bzw. stand ein Verein hinter - dieser Verein hat zwar zur Deckung der Kosten auch gewerbliche Werbung hier zugelassen, aber der Zweck des Vereins an sich war nicht Geld verdienen.
Bei uns stehen zwei private Betreiber dahinter, die die Kosten übernehmen - daher gibt es bei uns auch keine Werbung. Und zumindest mit mir wird es die auch nicht geben.
Das F-Forum wiederum wird kommerziell von einer Firma betrieben. Da geht es - vielleicht nicht vorrangig, aber definitiv auch - um Kosten, die durch eine wie auch immer geartete Vergrößerung entstehen, um dafür notwendige Arbeitszeit, um Nutzerzahlen, die sich dadurch generieren lassen und am Ende auch um bezahlte Werbung, die dadurch dann ausgespielt wird.
Nicht falsch verstehen - Ihr könnt das gern versuchen und ich drücke Euch auch definitiv die Daumen. Aber Ihr sprecht dort nicht mit ein paar gleichgesinnten Enthusiasten, sondern da steht eine Firma mit kommerziellen Interessen und Pflichten im Hintergrund.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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