30.05.2024, 09:34
Mal ehrlich:
Das ist es doch, woran eine Übernahme hier schon seit Wochen scheitert.
Einzelpersonen mag es mehrere geben, die dazu bereit wären.
Aber drei Personen auf einmal, die den gleichen Zweck verfolgen, sich hinreichend grün sind UND auch noch bereit sind, den Aufwand der Vereinsgründung bzw. Vereinsübernahme in Kauf zu nehmen, finden sich eben einfach nicht.
Insofern - auch wenn ich mich wiederhole - bringen die ganzen Beileids- und "Unmuts"bekundungen hier überhaupt nichts. Es war von Anfang an klar, welche Voraussetzungen es gibt, damit es hier weitergeht. Viele haben gesagt, sie wollen die Abschaltung nicht. Aber es haben sich eben bis heute keine drei Personen auf einmal gefunden. Damit gehen hier in vier Wochen eben die Lichter aus - that's it.
Das ist es doch, woran eine Übernahme hier schon seit Wochen scheitert.
Einzelpersonen mag es mehrere geben, die dazu bereit wären.
Aber drei Personen auf einmal, die den gleichen Zweck verfolgen, sich hinreichend grün sind UND auch noch bereit sind, den Aufwand der Vereinsgründung bzw. Vereinsübernahme in Kauf zu nehmen, finden sich eben einfach nicht.
Insofern - auch wenn ich mich wiederhole - bringen die ganzen Beileids- und "Unmuts"bekundungen hier überhaupt nichts. Es war von Anfang an klar, welche Voraussetzungen es gibt, damit es hier weitergeht. Viele haben gesagt, sie wollen die Abschaltung nicht. Aber es haben sich eben bis heute keine drei Personen auf einmal gefunden. Damit gehen hier in vier Wochen eben die Lichter aus - that's it.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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