01.06.2024, 20:53
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Der Weg wurde eine Seite vorher von alfshumway beschrieben.
Es treten mindestens drei Leute in den bestehenden MINI2 e.V. ein und lassen sich direkt danach zum 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und Kassenwart wählen. Im Anschluss können die „alten“ Mitglieder austreten, wenn sie möchten.
Der Trick ist, dass auf die Art die juristische Person als Betreiber gleich bleibt. Die Ausführungen von jc_denton gelten dann, wenn der Betreiber sich ändert.

Der Weg wurde eine Seite vorher von alfshumway beschrieben.
Es treten mindestens drei Leute in den bestehenden MINI2 e.V. ein und lassen sich direkt danach zum 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und Kassenwart wählen. Im Anschluss können die „alten“ Mitglieder austreten, wenn sie möchten.
Der Trick ist, dass auf die Art die juristische Person als Betreiber gleich bleibt. Die Ausführungen von jc_denton gelten dann, wenn der Betreiber sich ändert.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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