27.03.2005, 19:33
@Ronin: Das haben wir doch schon geklärt - ich komm von FFM hoch und zurück schaun mer mal...

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-