28.03.2005, 11:26
Mit dem Thema Klebekennzeichen kenn ich mich aus - da kämpfe ich seit fast 2 Jahren mit unserer Zulassungsbehörde
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Das Kennzeichen des Ferrari ist nicht gestempelt - sowas kann euch jeder Werbemensch machen. Wenn das bei einer Kontrolle moniert wird, gibts aber eine Mängelkarte und ein Bußgeld (und ich glaube, einen Punkt).
Ich bemühe mich, für mein Zweitauto ein Klebekennzeichen vorne zu bekommen - das normale Kennzeichen habe ich mir schon diverse Male beim Rein- und Rausfahren aus der Garage abgerissen.
Rechtsauffassung unserer hiesigen Zulassungsstelle ist folgende: Klebekennzeichen sind grundsätzlich kein Problem, solange sie den Vorschriften entsprechen und ablesbar sind. Für die "alten" nicht-EU Kennzeichen gabs eine Folie, die der entsprechenden DIN-Vorschrift genügte. Für die EU-Kennzeichen gibts das nicht - also auch kein Klebekennzeichen. Zur Zeit versuche ich das STVA zu überzeugen, mir ausnahmsweise ein "altes" Kennzeichen zu erlauben, beiße da aber wohl auf Granit (Fzg. ist BJ 97, Zulassung auf mich aber erst 2003).
Momentane Zwischenlösung: Ungestempeltes Klebekennzeichen vom Fahrzeugbeschrifter. Bis jetzt habe ich keinerlei Probleme in Polizeikontrollen gehabt, obwohl das Kennzeichen nur 70% der Originalgröße hat - Sachlage ruhig und freundlich erklärt, mitgeführtes (verbogenes und verkratztes Originalkennzeichen gezeigt - alles ok.
Das drohende Verwarnungsgeld bin ich bereit zu akzeptieren.
Nebenbei: Viele Halbwisser verbreiten gern Panik, das sowas den Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs erfüllt - Quatsch: Tatbestandlich dazu gehört nämlich die Intention der "Täuschung im Rechtsverkehr", also wenn einer das Kennzeichen MI-NI 123 hat und mit MI-NI 0815 rumfährt
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Das Kennzeichen des Ferrari ist nicht gestempelt - sowas kann euch jeder Werbemensch machen. Wenn das bei einer Kontrolle moniert wird, gibts aber eine Mängelkarte und ein Bußgeld (und ich glaube, einen Punkt).
Ich bemühe mich, für mein Zweitauto ein Klebekennzeichen vorne zu bekommen - das normale Kennzeichen habe ich mir schon diverse Male beim Rein- und Rausfahren aus der Garage abgerissen.
Rechtsauffassung unserer hiesigen Zulassungsstelle ist folgende: Klebekennzeichen sind grundsätzlich kein Problem, solange sie den Vorschriften entsprechen und ablesbar sind. Für die "alten" nicht-EU Kennzeichen gabs eine Folie, die der entsprechenden DIN-Vorschrift genügte. Für die EU-Kennzeichen gibts das nicht - also auch kein Klebekennzeichen. Zur Zeit versuche ich das STVA zu überzeugen, mir ausnahmsweise ein "altes" Kennzeichen zu erlauben, beiße da aber wohl auf Granit (Fzg. ist BJ 97, Zulassung auf mich aber erst 2003).
Momentane Zwischenlösung: Ungestempeltes Klebekennzeichen vom Fahrzeugbeschrifter. Bis jetzt habe ich keinerlei Probleme in Polizeikontrollen gehabt, obwohl das Kennzeichen nur 70% der Originalgröße hat - Sachlage ruhig und freundlich erklärt, mitgeführtes (verbogenes und verkratztes Originalkennzeichen gezeigt - alles ok.
Das drohende Verwarnungsgeld bin ich bereit zu akzeptieren.
Nebenbei: Viele Halbwisser verbreiten gern Panik, das sowas den Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs erfüllt - Quatsch: Tatbestandlich dazu gehört nämlich die Intention der "Täuschung im Rechtsverkehr", also wenn einer das Kennzeichen MI-NI 123 hat und mit MI-NI 0815 rumfährt
