22.06.2003, 19:54 
		
	
	 Momentan beschäftige ich mich irgendwie mit sogenannten zugesicherten Eigenschaften im Bereich der Vertragsstörungen , und da gibt es zufällig Urteile aus dem KFZ Bereich auf Grundlage BGB 433 und 434 , die sich auch mit einem deutlich über den Herstellerangaben liegenden Verbrauch beschäftigen .
  Momentan beschäftige ich mich irgendwie mit sogenannten zugesicherten Eigenschaften im Bereich der Vertragsstörungen , und da gibt es zufällig Urteile aus dem KFZ Bereich auf Grundlage BGB 433 und 434 , die sich auch mit einem deutlich über den Herstellerangaben liegenden Verbrauch beschäftigen .   
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