07.04.2005, 21:19
Ich würde schon probieren es ohne Anwalt zu lösen. Mit dem Anwalt drohen wäre eine Maßnahme, da dem Händler aber ohnehin die Hände gebunden sind (rechtlich), mache halt schriftlich (!) deine Ansprüche geltend. Felgen+Reifen abholen lassen vom Lieferer, Geld zurückbekommen (falls schon bezahlt). Das ganze mit Fristsetzung.
Wenn sie da nicht drauf eingehen halt Anwalt.
Beim Fernabsatzgesetzt musste wiederum vorsichtig sein: Wenn du mit Berufung auf eben jenes Gesetz den Kaufvertrag wandelst, dann gehen die Felgen nicht wegen einem Mangel zurück. Ist im ersten Moment egal, falls ihr euch aber doch vor Gericht wiederseht ist Sachmangel und Rückgabe ohne Gründe jeweils was ganz anderes.
Wenn sie da nicht drauf eingehen halt Anwalt.
Beim Fernabsatzgesetzt musste wiederum vorsichtig sein: Wenn du mit Berufung auf eben jenes Gesetz den Kaufvertrag wandelst, dann gehen die Felgen nicht wegen einem Mangel zurück. Ist im ersten Moment egal, falls ihr euch aber doch vor Gericht wiederseht ist Sachmangel und Rückgabe ohne Gründe jeweils was ganz anderes.