18.06.2005, 12:31
..... hier mal ein urteil ...
Kommt es zu einem Unfall mit einer Straßenbahn, muss der Autofahrer meist einen Teil der Kosten selbst tragen. Darauf weisen Experten des Rechtschutzversicherers Arag unter Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts Berlins hervor.
Bahn nicht behindern
Die Versicherungsexperten warnen davor, dass der Autofahrer beim Linksabbiegen trotz richtigen Einordnens nicht davon ausgehen könne, dass der Straßenbahn-Betreiber für den gesamten Schaden aufkommt, wenn die Bahn den Pkw erfasst, bevor dieser die Schienen räumen konnte.
Autofahrer dürfen sich nur auf Straßenbahn-Schienen einordnen, wenn sie dadurch keine Bahn behindern. Dabei ist vom Fahrzeugführer zu bedenken, dass die Tram auch nicht in zeitlicher Nähe herannahen könne. Die Kfz-Versicherung des Pkw-Fahrers musste nach dem Entscheid des Kammergerichtes für die Hälfte des Unfallschadens aufkommen (AZ: 12 U 182/02)
Kommt es zu einem Unfall mit einer Straßenbahn, muss der Autofahrer meist einen Teil der Kosten selbst tragen. Darauf weisen Experten des Rechtschutzversicherers Arag unter Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts Berlins hervor.
Bahn nicht behindern
Die Versicherungsexperten warnen davor, dass der Autofahrer beim Linksabbiegen trotz richtigen Einordnens nicht davon ausgehen könne, dass der Straßenbahn-Betreiber für den gesamten Schaden aufkommt, wenn die Bahn den Pkw erfasst, bevor dieser die Schienen räumen konnte.
Autofahrer dürfen sich nur auf Straßenbahn-Schienen einordnen, wenn sie dadurch keine Bahn behindern. Dabei ist vom Fahrzeugführer zu bedenken, dass die Tram auch nicht in zeitlicher Nähe herannahen könne. Die Kfz-Versicherung des Pkw-Fahrers musste nach dem Entscheid des Kammergerichtes für die Hälfte des Unfallschadens aufkommen (AZ: 12 U 182/02)
![[Bild: denken7zm1jy.gif]](http://img79.imageshack.us/img79/1849/denken7zm1jy.gif)