12.09.2005, 08:54
hosenscheisser schrieb:ausserdem ist es rechtlich zulässig adressdaten mitzunehmen! nur die adresse und namen, mehr nicht! aber das ist sogar bei bezahlter wissenszurverfügungstellung legitim!
Also das wäre mir neu, bin allerdings kein Rechtsverdreher, hab aber schon hier und da mal mitbekommen was manche für nen Stress hatten, wenn Sie bevor sie aus der Fa. ausgeschieden waren, z.B. Adressdaten kopiert hatten
