12.09.2005, 08:50
Night-Panther schrieb:Wenn man z.B. wo Arbeitet, und wegen mir eine Kundendatenbank pfelgt oder Daten eingibt, kann ich mir kaum vorstellen, auch wenn Du derjenige warst der die Datenbank gefüllt hat, daß der Chef dir erlauben würde diese Adressdatenbank mit zu nehmen, im falle einer Kündigung etc. zu Deiner nächsten Arbeitsstelle, oder ?hmmm, ich würde sagen, das mir da wohl das geistige Eigentum über Lohn, Patentvergütungen etc... bezahlt wurde!
ausserdem ist es rechtlich zulässig adressdaten mitzunehmen! nur die adresse und namen, mehr nicht! aber das ist sogar bei bezahlter wissenszurverfügungstellung legitim!

Warnhinweis: Wenn Frau mal schweigt, sollte Mann sie keinesfalls unterbrechen!!!!