24.04.2005, 16:36
Hi,
definitiv muss man sich nach der Schuldrechtsreform 2001 nur zwei erfolglose Nachbesserungsversuche gefallen lassen bevor man wandeln kann. Zu beachten ist auch noch die Frage der Beweislast. Innerhalb eines halben Jahres muss BMW nachweisen, dass Du einen Schaden z. B. durch falsche Bedienung verursacht hast, dannach muss der Käufer nachweisen, dass die Ware aufgrund eines Fehlers des Hersteller oder Verkäufers Mängel hat (z. B. Materialfehler).
Habe auch einen Facelift Cooper und war erst sehr angetan vom Getriebe gegenüber dem in unseren Pre-Facelift MC. Nach nur 5.000 wird es zunehmend hakeliger und es kommt auch häufiger vor, dass ich beim Schalten das Gefühl habe, das die Kupplung nicht richtig trennt. Hoffentlich sind wir mit Getrag nicht vom Regen in die Traufe gekommen.
Patrick
definitiv muss man sich nach der Schuldrechtsreform 2001 nur zwei erfolglose Nachbesserungsversuche gefallen lassen bevor man wandeln kann. Zu beachten ist auch noch die Frage der Beweislast. Innerhalb eines halben Jahres muss BMW nachweisen, dass Du einen Schaden z. B. durch falsche Bedienung verursacht hast, dannach muss der Käufer nachweisen, dass die Ware aufgrund eines Fehlers des Hersteller oder Verkäufers Mängel hat (z. B. Materialfehler).
Habe auch einen Facelift Cooper und war erst sehr angetan vom Getriebe gegenüber dem in unseren Pre-Facelift MC. Nach nur 5.000 wird es zunehmend hakeliger und es kommt auch häufiger vor, dass ich beim Schalten das Gefühl habe, das die Kupplung nicht richtig trennt. Hoffentlich sind wir mit Getrag nicht vom Regen in die Traufe gekommen.

Patrick
![[Bild: Sig.jpg]](http://www.drachenfeld.homepage.t-online.de/Sig.jpg)