28.04.2005, 14:17


Aber viel erschreckender finde ich den Zustand des zusammengeknickten Dachs (Bild03). Im Fahrer-/Beifahrerbereich ist zwar alles im grünen Bereich aber hinten hat hoffentlich niemand gesessen...

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-