28.04.2005, 19:26
3. Turbolader- / Kompressorenschäden
Für Schäden an Turboladern / Kompressoren und deren Folgeschäden gilt
ein genereller Selbstbehalt von 50%. (Ziffer 2 entfällt insoweit).
Also wenn mir durch das veränderte Pully der motor hochgehen würde oder getriebe ect. muss ich 50 % selber zahlen, oder verstehe ich das falsch?
Für Schäden an Turboladern / Kompressoren und deren Folgeschäden gilt
ein genereller Selbstbehalt von 50%. (Ziffer 2 entfällt insoweit).
Also wenn mir durch das veränderte Pully der motor hochgehen würde oder getriebe ect. muss ich 50 % selber zahlen, oder verstehe ich das falsch?