18.06.2005, 04:23
[MkM]Ghost schrieb:sicher ?
sollte das wirklich so sein:
kann man das mit ner einzelabname eintragen lassen? ( kannste ja gleich mitfragen
)
Yep. Sicher. Solange sich die Lautstärke nicht unzulässig ändert oder das Ding die eingetragene Fahrzeuglänge beeinflusst, sehe ich da aber kein Problem.
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.