04.05.2005, 16:30
Jaaa... Wieso können dir mir als Verbraucher der ja das schwächste Glied in der Kette ist (bitte keine Witze wegen Glied...) das Recht nehmen auf den gesetzlich verpflichteten Garantieanspruch nur weil es eine Eigentumsübertragung gab ?
Das entbindet den Hersteller doch nicht von seiner Garantiepflicht. Dann könnte KW ja seine Fahrwerke an XY verkaufen, und der verkauft die dann weiter und somit sind alle Garantieansprüche flöten gegangen ???
Also das glaube ich nicht und das würde ich auch nicht mitmachen. Mit was für einer Begründung soll nur der Erstbesitzer die Garantie erlangen dürfen ???
Das entbindet den Hersteller doch nicht von seiner Garantiepflicht. Dann könnte KW ja seine Fahrwerke an XY verkaufen, und der verkauft die dann weiter und somit sind alle Garantieansprüche flöten gegangen ???
Also das glaube ich nicht und das würde ich auch nicht mitmachen. Mit was für einer Begründung soll nur der Erstbesitzer die Garantie erlangen dürfen ???