04.05.2005, 21:22
Ihr müßt unterscheiden zwischen Garantie, die der Hersteller freiwillig als quasi Werbemaßnahme über gesetzliche Gewährleistungsansprüche hinaus gibt und eben jenen gesetzlichen Gewähleistungsrechten die jedem Verbraucher zustehen, d.h. Anspruch auf Nacherfüllung und grds. nach Fristablauf Rücktritts- oder Minderungsrecht, daneben noch eventuelle Schadensersatzansprüche (bei Ersatzanschaffungen etc., aber auch grds. Mangelfolgeschäden).
So, diese gesetzlichen Mängelrechte sind, wie grundsätzlich jeder Anspruch, abtretbar nach Maßgabe der §§398ff BGB und dies kann auch nicht abgedungen werden --> effektiver Verbraucherschutz!!
greez
So, diese gesetzlichen Mängelrechte sind, wie grundsätzlich jeder Anspruch, abtretbar nach Maßgabe der §§398ff BGB und dies kann auch nicht abgedungen werden --> effektiver Verbraucherschutz!!
greez
"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."
George Best
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