09.07.2003, 23:03
Wenn ich zu meinem TÜV-Menschen gehe, der mich seit meiner
Geburt kennt, dann trägt der mir auch ein, wenn ich ne Raum
fähre aufm Dach hab, aber nur wenn ich sie nicht einschalte
Es geht bei der Legalität nicht um die Benutzung oder das Schnell-
fahren oder etwas, sondern nur um den Fall, wenn die Flasche
hochgeht beim Unfall (geht auch bei geschlossenen Flaschen!).
Der TÜV, der das einträgt, hat entweder keine Ahnung, oder hat
dich lieb, aber legal ist das nicht.
Nix für Ungut, aber es hätte sonst jeder so'n Ding drin.
Geburt kennt, dann trägt der mir auch ein, wenn ich ne Raum
fähre aufm Dach hab, aber nur wenn ich sie nicht einschalte

Es geht bei der Legalität nicht um die Benutzung oder das Schnell-
fahren oder etwas, sondern nur um den Fall, wenn die Flasche
hochgeht beim Unfall (geht auch bei geschlossenen Flaschen!).
Der TÜV, der das einträgt, hat entweder keine Ahnung, oder hat
dich lieb, aber legal ist das nicht.
Nix für Ungut, aber es hätte sonst jeder so'n Ding drin.