10.07.2003, 00:03
Ja das stimmt leider, aber wenigstens hat sich im Fall
"UnterbodenNeon" eine Gesetzeslücke aufgetan:
Wenn man das mit der Einstiegsbeleuchtung zusammen
schaltet (wenn man die Tür aufmacht) kriegt man es sogar
eingetragen.
Alle Lichter, die von Aussen direkt sichtbar sind, also Blinker,
Scheinwerfer etc. müssen ein Prüfzeichen haben. Innenbeleuchtung,
Innenneon etc. (Von Aussen nicht sichtbar) braucht das nicht.
"UnterbodenNeon" eine Gesetzeslücke aufgetan:
Wenn man das mit der Einstiegsbeleuchtung zusammen
schaltet (wenn man die Tür aufmacht) kriegt man es sogar
eingetragen.
Alle Lichter, die von Aussen direkt sichtbar sind, also Blinker,
Scheinwerfer etc. müssen ein Prüfzeichen haben. Innenbeleuchtung,
Innenneon etc. (Von Aussen nicht sichtbar) braucht das nicht.