23.05.2005, 22:28
Tja, üben, üben, üben 
Spass beiseite, den nötigen Dreh bekommst Du in Kürze raus
Spass beiseite, den nötigen Dreh bekommst Du in Kürze raus
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

-Team

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